
Von der Leyen will Sanktionen für ALG-II-Bezieher verschärfen
von Grit Gernhardt
Um Arbeitslosengeld-II-Bezieher zur Kooperation mit den Behörden zu zwingen, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Sanktionen vorgesehen. Ein Papier des Bundesarbeitsministeriums verschärft diese nun weiter.
Laut den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Arbeitslosengeld-II-Bezieher im Januar um 16 000 auf nun 2 275 000 gestiegen. Inklusive aller betroffenen Familienmitglieder sind es sogar 6,48 Millionen, wie der Deutsche Landkreistag am Donnerstag erklärte. Fast sechseinhalb Millionen Deutsche müssen jeden Monat von einem Regelsatz leben, der kaum das Überleben sichert. Damit nicht genug: Wer Termine versäumt, weniger Bewerbungen als vorgegeben schreibt, eine »zumutbare« Arbeitsgelegenheit nicht antritt oder sie abbricht, wird mit Leistungskürzungen bestraft – im Wiederholungsfall von bis zu 100 Prozent des Regelsatzes. Noch härter trifft es die Unter-25-Jährigen. Ihre ALG-II-Leistungen können bereits beim ersten Regelverstoß komplett gestrichen werden.
Und diese Sanktionen, festgeschrieben im Paragrafen 31 des Sozialgesetzbuches II (SGB II), werden nicht gerade selten ausgesprochen: Im Jahr 2008 wurden SGB-II-Leistungen insgesamt 789 000 Mal gekürzt, davon fast 120 000 Mal auf Null. Die Zahlen spiegeln allerdings nicht wider, wie viele Menschen weniger oder keine Leistungen mehr ausgezahlt bekamen, weil viele ALG-II-Bezieher mehrfach betroffen waren.
Wenn der gerade bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Neuorganisation der Jobcenter umgesetzt wird, wird sich die Situation weiter verschärfen. Bisher sind Leistungskürzungen laut SGB II möglich, wenn »der erwerbsfähige Hilfebedürftige« sich weigert, »eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit [...] oder Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen«. Nach der geplanten Neuregelung, mit der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Hartz-IV-Zuständigkeiten neu ordnen will, soll bereits derjenige bestraft werden, der die »Anbahnung« einer Arbeit oder Maßnahme »durch sein Verhalten« verhindert.
Im Klartext: Wer im Büro des Arbeitsvermittlers Missfallen über die angebotenen, meist unterbezahlten Jobs oder das zehnte Bewerbungstraining äußert, kann sofort mit der Streichung von 30 Prozent des Regelsatzes rechnen. Bei einer Wiederholung drohen minus 60 Prozent, bei der zweiten wird die Auszahlung für drei Monate komplett eingestellt.
Bereits vor zwei Wochen hatte von der Leyen in einem »Bild«-Interview konsequentere Sanktionen für »arbeitsunwillige« Hartz-IV-Bezieher gefordert. Laut der Internetseite www.gegen-hartz.de lehnen aber sogar die Behörden selbst eine weitere Verschärfung ab. Die ARGE Leverkusen sagte demnach, dass die Möglichkeit, ALG-II-Leistungen auf null zu kürzen, bereits strikt umgesetzt werde. Härtere Sanktionen könne es nicht mehr geben.
Die Sanktionierungspraxis wird von Erwerbsloseninitiativen bereits seit der Einführung von Hartz IV im Januar 2005 heftig kritisiert. Werner Schulten, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV in der LINKEN, erklärte gegenüber ND, der Sanktionsparagraf 31 sei »der Schlüssel zu Diskriminierung und Ausgrenzung von Erwerbslosen und gleichzeitig das ideale Werkzeug zur Ausübung massiven Drucks auf die Beschäftigten mit dem Hintergrund, den Niedrig- und Armutslohnsektor ungebremst auszubauen«. Vom Prinzip des »Förderns und Forderns« sei nur das »wirkliche Ziel, nämlich das Fordern« übrig.
Zudem lässt der Gesetzgeber auch bei der Neuformulierung große Ermessensspielräume für die Fallmanager. Nach welchen Vorgaben, so Schulten, werde zum Beispiel entschieden, ob ein Erwerbsloser eine »Anbahnung« durch »sein Verhalten« behindert habe? Auch der stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Klaus Ernst, sprach von »reiner Schikane«. Die neue Formulierung sei »so schwammig, dass einer willkürlichen Auslegung Tür und Tor geöffnet werde«.
Quelle: Neues Deutschland
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Kommentare
Pfui Teufel!
Wo bleibt aber die organisierte Gegenwehr !?
"Agenturschluss 2010 - demnächst auch vor diesem Hiobscenter!" müsste es überall heissen.
Unerträglich das alles...
R.I.P., Democracy
Schon über 20.000 Jugendliche und junge Erwachsene leben in Deutschland auf der Straße!
Will Frau von der Leyen diese Zahlen weiter toppen? Wo bleiben den da die so genannten christlichen Werte?
Aber ein Krug geht immer nur so lange zum Brunnen bis er bricht. Aber ich glaube dieser Spruch stammt wohl nicht aus der Bibel oder doch?
Elena und Bundesagentur für Arbeit mit der
Möglichkeit Informationen der Arbeitgeber
mit zu erfassen.
Dem Denunziantentum wird Tür und Tor geöffenet. Nun muss man auch zum Vorstellungster min, wenn es einen gibt, eine Vertrauensperso n mitnehmen!
Der Petitionsaussch uss zu einer Petition bezüglich des Fallmanagements : „Der einer Aufnahme der Erwerbstätigkei t entgegenstehend e Grund des Erwerbstätigen muss dabei im Verhältnis zu den Interessen der Allgemeinheit, die die Leistungen an den Erwerbsfähigen und die Mitglieder der Bedarfsgemeinsc haft aus Steuermitteln erbringt, besonderes Gewicht haben.“
Das macht aus Erwerbslosen Menschen zweiter (Rechts-)Klasse.
Gerade in der Situation fehlender Arbeitsplätze (konstante Massenarbeitslo sigkeit) und speziell bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, hat man jedoch in einer Klage kräftige Gegenargumente gegen die Zwangsarbeit.
Zur Zeit wird über einen Fall verhandelt, indem die EGV nicht unterschrieben wurde und gegen die angeordnete EGV - entsprechend einer Musterklage - Klage erhoben wurde.
Musterklage
http://www.andreasstollberg.de/MusterKlagen/Klage_Fallmanagement_EGV_201001_Muster.pdf
Mithilfe bei der Optimierung der Musterklage erwünscht.
Siehe Thema „In der Falle eines Fallmanagers. Entrechtung -> Angstpolitik"
linksaktiv.de/linksaktiv/mod/groups/topicposts.php?topic=153580&group_guid=14843
Wir müssen,der Arbeiten will in einen bezahlten Arbeit bringen und billig Arbeitplätze abschaffen.
Die andern die jetzt dieses für gut heißen werden, mit den Sanktionen konnen Übermorgen auch in den Genuss kommen und was ist dann?
Der Mindeslohn von 10,-- Euro überfällig und die Leute haben etwa 1000,-- Euro netto.
Wir müssen zur 28Std./Woche kommen mit vollen Lohnausgleich und andere die wollen in Arbeit bringen.
28Std./Woche ist in VW schon lange und es
geht auch beim größten europäischen
Autobauer.
viel Glück meine Ziele sind bekannt.
Überwachung an allen Ecken, Datenschutz? aber nicht doch.Gerichtsurteile werden ,seitens vieler ARGEN/Jobcentern einfach ignoriert.Ein täglicher Kampf ums Überleben-toller Sozialstaat.
Aber das ist alles ja garnicht wahr, wenn man den Medien glauben darf.Die Hetze gegen AlgII-Empfänger geht munter weiter.Und nicht nur die mediale Hetze, sondern auch die Schikanen durch die ARGEN/Jobcentern.
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