Von Ralf Knocke
Soeben verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil:
Die geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hat bis zum 31.12.2010 Zeit seine Hausaufgaben zu machen.
Unter Tagesschau de ist zu lesen: "...Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist."
Fest steht, dass die neoliberalen eine andere Auffassung von Existenzminimum haben, als wir. Fest steht fernerw, dass es auch nach dem Urteil es notwendiger den je ist, dass die monatliche Hartz-IV-Regelsatz für einen erwachsenen Haushaltsvorstand und für Kinder erhöht werden müssen. Denn jeder Mensch, ob jung oder alt, hat dass Recht auf ein menschenwürdigendes Leben und hat da ... Weiterlesen...
Im Klartext: Wer im Büro des Arbeitsvermittlers Missfallen über die angebotenen, meist unterbezahlten Jobs oder das zehnte Bewerbungstraining äußert, kann sofort mit der Streichung von 30 Prozent des Regelsatzes rechnen. Bei einer Wiederholung drohen minus 60 Prozent, bei der zweiten wird die Auszahlung für drei Monate komplett eingestellt.
Quelle: ND Weiterlesen...
“Wir werden nicht zulassen, dass die Versicherten Teil eines gesundheitspolitischen Großexperimentes werden. Angesichts der aktuellen Haushaltslage sind unausgegorene Experimente wie die Einführung einer Kopfpauschale unverantwortlich. Die FDP wäre gut beraten, sich nicht hinter wolkigen Sozial-Ausgleichs-Versprechungen zu verstecken, sondern ihre kostspieligen Vorschläge offen und ehrlich durchzurechnen”, kritisiert Verbandsvorsitzender Dr. med. Eberhard Jüttner.
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“Die bemängelten Formfehler müssen geheilt werden. Das ist mittels einer erneuten Verordnung ohne weiteres möglich. Durch die Entscheidung ist der Postmindestlohn nicht aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat Formfehler festgestellt. Damit ist der Postmindestlohn als das geeignete Mittel bestätigt worden, um Lohndumping in der Briefbranche zu verhindern”, machte Kocsis deutlich.
ver.di halte am geltenden Mindestlohn von 8,40 bis 9,80 Euro fest, bekräftigte die ver.di-Vize. ver.di hatte sich im September 2007 mit dem Arbeitgeberverband ... Weiterlesen...







































