“Die bemängelten Formfehler müssen geheilt werden. Das ist mittels einer erneuten Verordnung ohne weiteres möglich. Durch die Entscheidung ist der Postmindestlohn nicht aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat Formfehler festgestellt. Damit ist der Postmindestlohn als das geeignete Mittel bestätigt worden, um Lohndumping in der Briefbranche zu verhindern”, machte Kocsis deutlich.
ver.di halte am geltenden Mindestlohn von 8,40 bis 9,80 Euro fest, bekräftigte die ver.di-Vize. ver.di hatte sich im September 2007 mit dem Arbeitgeberverband Postdienste e.V. auf den Mindestlohntarifvertrag für die rund 200.000 Beschäftigten der Postdienstebranche geeinigt.
Die darin festgeschriebene Untergrenze stelle sicher, dass die Beschäftigten ihren Lebensunterhalt mit ihrer Arbeit bestreiten könnten und nicht auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen seien.
“Mit dem Mindestlohntarifvertrag haben wir unsere Aufgabe erfüllt, die Beschäftigten der Briefdienstleister angesichts der sich verschärfenden Wettbewerbsbedingungen vor Wettbewerb zulasten ihrer Einkommensbedingungen zu schützen”, sagte Kocsis.
Weil auch die Politik die Gefahr eines Unterbietungswettlaufs bei den Löhnen erkannt habe, sei die Branche zeitgleich mit der Öffnung des Marktes auch für ausländische Postgesellschaften ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen und der Weg für einen branchenspezifischen Mindestlohn bereitet worden. Dieser müsse nun weiter verfolgt werden, wolle die schwarz-gelbe Koalition sich nicht dem Vorwurf aussetzen, die Beschäftigten im liberalisierten Briefmarkt der Ausbeutung auszuliefern und Steuergelder für unsinnige Sozialsubventionen hinauszuwerfen, forderte Kocsis.
Quelle: ver.di-Bundesvorstand - Pressestelle| < Zurück | Weiter > |
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