Kommunalpolitische Anfragen

Analphabetismus bei Leistungsberechtigten im SGB II und Umgang durch das Jobcenter

Fraktion DIE LINKE im Städteregionstag Aachen

Auch in der derzeitigen besonderen Situation, die zu notwendigen Beeinträchtigungen des

Geschäftsbetriebes führen, ist eine besondere Problemgruppe durch die ökonomische Krise

besonders bedroht, da ihre Chancen selbst bei einer sehr guten Arbeitsmarktlage gering sind:

Menschen mit Lese- und Rechtschreibschwäche und insbesondere Analphabeten.

Erstere Zahl wird bundesweit mit 7,5 Mio. Menschen im erwerbsfähigen Alter angegeben. Für die Stadt Wuppertal z.B. wird von einer Zahl von 50.000 Menschen ausgegangen, die nicht in der Lage sind, ein Dokument zu lesen oder zu verstehen (Quelle: www.wz.de/nrw/wuppertal/50-000-wuppertaler-koennenschlecht-oder-gar-nicht-lesen-und-schreiben_aid-48310485). In Berliner Jobcentern wird das Problem mit funktionalem Analphabetismus seit einiger Zeit besonders angegangen (Quelle: www.berliner-woche.de/marzahn-hellersdorf/c-wirtschaft/jobcenter-kuemmert-sichverstaerkt-um-analphabeten_a194086). Daran anschließend ergeben sich für uns folgende Fragen:

1.) Wie verfährt die Leistungsabteilung bei erkanntem Analphabetismus?

2.) Werden den Betroffenen bei bekanntem Analphabetismus Schriftstücke, die sie unterschreiben sollen, vor der Unterschrift vorgelesen?

3.) Werden die Betroffenen, die an Analphabetismus leiden, nachdem an Sie Schriftstücke versandt worden sind, über den Inhalt der Schriftstücke mündlich (persönlich oder telefonisch) vom Inhalt der Schriftstücke in Kenntnis gesetzt?

4.) Wie erfolgt bei bekanntem Analphabetismus die Rechtsmittelbelehrung, und wie stellt das Jobcenter sicher, dass die Betroffenen diese verstanden haben?

5.) Wie verfährt das Fallmanagement bei erkanntem Analphabetismus?

6.) Bietet das Jobcenter Alphabetisierungskurse an und, wenn ja, bei welchem Anbieter?

7.) Wie setzt das Jobcenter seine Beratungspflicht nach § 14 SGB I, in Verbindung mit § 1 SGB II in Verbindung mit § 14 SGB II, seine Aufklärungspflicht nach § 13 SGB I und seine Auskunftspflicht nach § 15 SGB I bei Menschen um, die an Analphabetismus leiden?

8.) Welche Hilfen bietet das Jobcenter Analphabeten beim Ausfüllen oder beim Stellen von Anträgen an?

9.) Werden die Jobcenter-MitarbeiterInnen in der Erkennung von Analphabetismus und im Umgang mit ihnen geschult und wenn ja, wer führt die Schulung durch?

10.) Wie viele Fälle von Analphabetismus sind dem Jobcenter der Städteregion Aachen bekannt?

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Landespolitische Anfragen

Analphabetismus bei Leistungsberechtigten im SGB II und Umgang durch das Jobcenter

Fraktion DIE LINKE im Städteregionstag Aachen

Auch in der derzeitigen besonderen Situation, die zu notwendigen Beeinträchtigungen des

Geschäftsbetriebes führen, ist eine besondere Problemgruppe durch die ökonomische Krise

besonders bedroht, da ihre Chancen selbst bei einer sehr guten Arbeitsmarktlage gering sind:

Menschen mit Lese- und Rechtschreibschwäche und insbesondere Analphabeten.

Erstere Zahl wird bundesweit mit 7,5 Mio. Menschen im erwerbsfähigen Alter angegeben. Für die Stadt Wuppertal z.B. wird von einer Zahl von 50.000 Menschen ausgegangen, die nicht in der Lage sind, ein Dokument zu lesen oder zu verstehen (Quelle: www.wz.de/nrw/wuppertal/50-000-wuppertaler-koennenschlecht-oder-gar-nicht-lesen-und-schreiben_aid-48310485). In Berliner Jobcentern wird das Problem mit funktionalem Analphabetismus seit einiger Zeit besonders angegangen (Quelle: www.berliner-woche.de/marzahn-hellersdorf/c-wirtschaft/jobcenter-kuemmert-sichverstaerkt-um-analphabeten_a194086). Daran anschließend ergeben sich für uns folgende Fragen:

1.) Wie verfährt die Leistungsabteilung bei erkanntem Analphabetismus?

2.) Werden den Betroffenen bei bekanntem Analphabetismus Schriftstücke, die sie unterschreiben sollen, vor der Unterschrift vorgelesen?

3.) Werden die Betroffenen, die an Analphabetismus leiden, nachdem an Sie Schriftstücke versandt worden sind, über den Inhalt der Schriftstücke mündlich (persönlich oder telefonisch) vom Inhalt der Schriftstücke in Kenntnis gesetzt?

4.) Wie erfolgt bei bekanntem Analphabetismus die Rechtsmittelbelehrung, und wie stellt das Jobcenter sicher, dass die Betroffenen diese verstanden haben?

5.) Wie verfährt das Fallmanagement bei erkanntem Analphabetismus?

6.) Bietet das Jobcenter Alphabetisierungskurse an und, wenn ja, bei welchem Anbieter?

7.) Wie setzt das Jobcenter seine Beratungspflicht nach § 14 SGB I, in Verbindung mit § 1 SGB II in Verbindung mit § 14 SGB II, seine Aufklärungspflicht nach § 13 SGB I und seine Auskunftspflicht nach § 15 SGB I bei Menschen um, die an Analphabetismus leiden?

8.) Welche Hilfen bietet das Jobcenter Analphabeten beim Ausfüllen oder beim Stellen von Anträgen an?

9.) Werden die Jobcenter-MitarbeiterInnen in der Erkennung von Analphabetismus und im Umgang mit ihnen geschult und wenn ja, wer führt die Schulung durch?

10.) Wie viele Fälle von Analphabetismus sind dem Jobcenter der Städteregion Aachen bekannt?

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Analphabetismus bei Leistungsberechtigten im SGB II und Umgang durch das Jobcenter

Fraktion DIE LINKE im Städteregionstag Aachen

Auch in der derzeitigen besonderen Situation, die zu notwendigen Beeinträchtigungen des

Geschäftsbetriebes führen, ist eine besondere Problemgruppe durch die ökonomische Krise

besonders bedroht, da ihre Chancen selbst bei einer sehr guten Arbeitsmarktlage gering sind:

Menschen mit Lese- und Rechtschreibschwäche und insbesondere Analphabeten.

Erstere Zahl wird bundesweit mit 7,5 Mio. Menschen im erwerbsfähigen Alter angegeben. Für die Stadt Wuppertal z.B. wird von einer Zahl von 50.000 Menschen ausgegangen, die nicht in der Lage sind, ein Dokument zu lesen oder zu verstehen (Quelle: www.wz.de/nrw/wuppertal/50-000-wuppertaler-koennenschlecht-oder-gar-nicht-lesen-und-schreiben_aid-48310485). In Berliner Jobcentern wird das Problem mit funktionalem Analphabetismus seit einiger Zeit besonders angegangen (Quelle: www.berliner-woche.de/marzahn-hellersdorf/c-wirtschaft/jobcenter-kuemmert-sichverstaerkt-um-analphabeten_a194086). Daran anschließend ergeben sich für uns folgende Fragen:

1.) Wie verfährt die Leistungsabteilung bei erkanntem Analphabetismus?

2.) Werden den Betroffenen bei bekanntem Analphabetismus Schriftstücke, die sie unterschreiben sollen, vor der Unterschrift vorgelesen?

3.) Werden die Betroffenen, die an Analphabetismus leiden, nachdem an Sie Schriftstücke versandt worden sind, über den Inhalt der Schriftstücke mündlich (persönlich oder telefonisch) vom Inhalt der Schriftstücke in Kenntnis gesetzt?

4.) Wie erfolgt bei bekanntem Analphabetismus die Rechtsmittelbelehrung, und wie stellt das Jobcenter sicher, dass die Betroffenen diese verstanden haben?

5.) Wie verfährt das Fallmanagement bei erkanntem Analphabetismus?

6.) Bietet das Jobcenter Alphabetisierungskurse an und, wenn ja, bei welchem Anbieter?

7.) Wie setzt das Jobcenter seine Beratungspflicht nach § 14 SGB I, in Verbindung mit § 1 SGB II in Verbindung mit § 14 SGB II, seine Aufklärungspflicht nach § 13 SGB I und seine Auskunftspflicht nach § 15 SGB I bei Menschen um, die an Analphabetismus leiden?

8.) Welche Hilfen bietet das Jobcenter Analphabeten beim Ausfüllen oder beim Stellen von Anträgen an?

9.) Werden die Jobcenter-MitarbeiterInnen in der Erkennung von Analphabetismus und im Umgang mit ihnen geschult und wenn ja, wer führt die Schulung durch?

10.) Wie viele Fälle von Analphabetismus sind dem Jobcenter der Städteregion Aachen bekannt?

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