Kommunalpolitische Anfragen

Übernahme von Reisekosten für Vorstellungsgespräche

Fraktion DIE LINKE im Städteregionstag Aachen

hiermit bittet die Fraktion DIE LINKE im Städteregionstag um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche rechtlichen Möglichkeiten besitzt das Jobcenter im Rahmen des §16, Abs. 1 SGB II, Reise- bzw. Übernachtungskosten für Vorstellungsgespräche im Ausland zu übernehmen?

2. Wie wurde in der Praxis bisher verfahren, sofern die Leistungsberechtigten auch die Übernahmen dieser Kosten vor dem Vorstellungsgespräch beantragt haben?

3. Gibt es eine unterschiedliche Behandlung in der Übernahme von Reisekosten zwischen Arbeitssuchenden aus dem SGB II und dem SGB III? Bitte begründen!

Ziel des SGB II ist es, die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Insbesondere in der Euregio hat sich seit Jahrzehnten ein grenzüberschreitender Arbeitsmarkt entwickelt. Deshalb sollten den Arbeitssuchenden aus dem Bereich des SGB II keine Hindernisse dafür in den Weg gelegt werden, einen Arbeitsplatz im benachbarten Ausland zu finden.

Im Voraus danken wir für Ihre Antwort und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

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