Sanktionsfreie Mindestsicherung Arbeitspapier

BDV BAG Hartz IV

Wir sprechen seit Jahren davon, dass wir eine bedarfsdeckende, sanktionsfreie Mindestsicherung einführen möchten, nur, wie sind die Zugangsvoraussetzungen. Ist eine Antragsstellung nötig, wie sind die Selbstbehalte, etc.

 

Bis jetzt wurden hier und da Stichpunkte wie individueller Anspruch, antragslos, Berücksichtigung des Unterhalts, und zuzüglich vorrangiger Sozialleistungen, ins Rennen geworfen. Um eine breite öffentliche Diskussion anzustoßen, reicht dies allein aber nicht aus.

 

Wie wollen wir den Menschen unsere Forderung nahebringen, wenn wir uns selbst nicht einmal im Klaren darüber sind, was wir überhaupt fordern?

 

 

Grundforderungen:

 

1.) Die bedarfsdeckende, sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt die bisherigen Leistungen nach SGB II, SGB XII, dem AsylbLG und stellenweise die Leistungen nach SGB III.

 

2.) Die bedarfsdeckende, sanktionsfreie Mindestsicherung ist antragslos zu gewähren. *

 

3.) Die Höhe der bedarfsdeckenden, sanktionsfreien Mindestsicherung beträgt für Erwachsene die das 18 Lebensjahr vollendet haben 1050,- Euro. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beträgt die Grundsicherung 619,- Euro.

Sozialleistungen wie z.B. Wohngeld, Elterngeld, etc. vermindern nicht den Leistungsbezug.

Leistungen nach dem SGB III und Renten werden angerechnet.

 

4.) Leistungsberechtigt sind alle deutschen StaatsbürgerInnen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, Menschen die einen Antrag auf Asyl gestellt haben und EU BürgerInnen die zum Zweck der Arbeitsaufnahme länger als 6 Monate in Deutschland leben. **       

* Was genau bedeutet das? Bis jetzt muss man um Grundsicherung zu bekommen einen Antrag stellen, erst ab diesem Zeitpunkt hat man Anspruch auf Leistungen.

Menschen die dies nicht können haben demnach auch keinen Anspruch.

Ist die Leistung jedoch antragslos zu gewähren, dreht sich die Last um, das heißt die Behörde(n) haben im Verdachtsfall, dass Leistungen benötigt werden, eigenständig tätig zu werden, und ggf. Leistungen zu gewähren.

Menschen mit einer Suchtproblematik, Analphabeten, Kranke und Menschen mit Migrationshintergrund würde somit schnell und unkompliziert geholfen.

** Bis jetzt unterscheidet sich die sanktionsfreie Mindestsicherung nicht wesentlich vom Bedingungslosen Grundeinkommen, da aber nur die Menschen die sie nötig haben sie bekommen sollen,  müssen die Zugangsvoraussetzungen ausdefiniert werden.

 

Zugangsvoraussetzungen:

 

4.1) Leistungen erhalten Menschen die ein Vermögen in bar, Schmuck, und Kunstgegenständen etc. haben, die einen Wert von 30.000 Euro nicht überschreitet.

 

4.2) Lebensversicherungen sind bis zu einer Summe von 60.000 Euro anrechnungsfrei.

 

4.3) Kraftfahrzeuge, E-Bikes, Fahrräder, etc. sind bis zu 15.000 Euro anrechnungsfrei.

 

4.4) Selbstbewohntes Wohneigentum kann nicht zur Verwertung herangezogen werden.

 

4.5) Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen werden voll angerechnet.

 

4.6) Einkommen aus nichtselbständiger und selbstständiger Arbeit werden ab einem Betrag von 400,- Euro voll angerechnet.

 

4.7) Einkommen aus Ehrenamtstätigkeiten (§ 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26a EStG) werden nicht angerechnet.   

 

Dies kann und soll natürlich nur ein erster Aufschlag sein. Ein Sozialgesetzbuch kann nicht mal eben so in die Tonne, um es durch eine Din A4 Seite zu ersetzen.

 

 

Zu klärende Punkte wären:

 

  1. Definition der Erwerbsfähigkeit:

die 3 Stunden „leichte körperliche Arbeit“ die wir z.Z. haben, ist zur Beurteilung ob ein Mensch arbeiten kann vollkommen ungeeignet.

 

  1. Vermittlung in Arbeit:

Hier müssten die Erwerbsfähigen wieder ins SGB III aufgenommen werden. Daraus folgt, dass auch das SGB III angepasst werden muss, da auch dieses Sanktionsmöglichkeiten enthält.

 

  1. Festlegung von Zusatzleistungen:

Überführung von SGB II und SGB III Leistungen, wie sie im SGB IX und SGB XII enthalten sind (Rehabilitation, Mehrbedarfe, etc.)

 

Es bedarf auch eines grundlegenden Wandels unseres Verständnisses von Arbeit, der Einführung einer 30 Stunden Woche, Besteuerung von Maschinen, Abschaffung der sogenannten 450,- Euro Jobs, Abschaffung von Leih- und Zeitarbeit etc. um das Konzept der bedarfsdeckenden, sanktionsfreien Mindestsicherung tragbar, und gesellschaftlich akzeptierbar zu machen.               

 

SpRr der BAG Hartz IV

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