1200€ saktionsfreie Mindestsicherung Jetzt

Nach unseren Recherchen betrug die Preissteigerung für Lebensmittel in den letzten fünf Jahren 15%, wobei Obst und Gemüse deutlich mehr als 15% teurer geworden sind.

Auch die Haushaltsenergie und der ÖPNV verteuerten sich um je 20%.

Über den Preisanstieg für Mieten möchten wir uns an dieser Stelle nicht auslassen, da dieser hinreichend bekannt sein sollte, und es hierzu eine eigenständige Kampagne unserer Partei "Bezahlbare Miete statt fetter Rendite" gibt.

 

Schaut man sich die Lebensrealität der Leistungsberechtigten an, sieht man, dass das meiste Geld für Miete, Lebensmittel, Haushaltsenergie und den ÖPNV ausgegeben wird.
Daher müssen zur Berechnung der Erhöhung der sanktionsfreien Mindestsicherung auch diese Erhöhungen herangezogen werden.
Wir haben zur Berechnung der sanktionsfreien Mindestsicherung die bisherigen 1050,- Euro in drei Kategorien aufgeteilt, Miete, Ernährung, Haushaltsenergie und ÖPNV.
Miete = 500 + 10% = 550
Ernährung = 400 + 15% = 460
Haushaltsenergie und ÖPNV = 150 + 20% = 180
Entspricht 1190,- Euro, gerundet 1200,- Euro.
Hierbei ist zu bemerken, dass die Steigerung bei den Mieten im Bundesdurchschnitt über den Zeitraum von 5 Jahren gemittelt wurde. Hätten wir die Steigerungen in Großstädten herangezogen, wie zum Beispiel Berlin, wäre bei der Berechnung eine ganz andere Zahl herausgekommen.
Natürlich ist dies eine vereinfachte Rechnung, die Ausgaben für Bekleidung, Körperhygiene, etc. nicht berücksichtigt.
Allerdings haben wir, wie eingangs erwähnt, nicht die Kapazitäten eine dezidierte, bis auf die letzte Kommastelle durchkalkulierte Berechnung zu erstellen, und vorzulegen.
Begründung nach Armutsrisikogrenzen:
Aber natürlich lässt sich das Ganze auch wissenschaftlich belegen.
So beträgt der Durchschnitt aus Hochrechnungen der Armutsrisikogrenzen (EVS, SOEP, EU-SILC) für 2019 (ohne Mikrozensus) ca. 1200,- Euro.
Auf Wunsch können wir diese Zahlen gerne vorlegen, wir haben diese hier nicht dezidiert aufgeführt um die Begründung möglichst kurz zu halten.
Begründung nach Warenkorb:
Nach der Warenkorb-Studie von Lutz Hausstein für 2015 betrug das Existenz- und Teilhabeminimums im Jahr 2015 1076,- Euro netto (734,- Euro plus durchschnittlich anerkannte laufende Kosten der Unterkunft und Heizung von 342,- Euro, nicht die tatsächlichen Kosten). Heute muss von einem viel höheren Wert ausgegangen

Lebenshaltungskosten ohne Wohnung und
b) auch die durchschnittlich anerkannten laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung seit 2015 um ca. 15% gestiegen sind, siehe hierzu unsere Kampagne "Bezahlbare Miete statt fetter Rendite".
Rechnet man das Ganze auf 2019 hoch, und berücksichtigt sowohl die zum Teil exorbitanten Mietsteigerungen, wie auch die gestiegenen Lebenshaltungskosten, wird ersichtlich dass unsere Forderung auf die Anhebung der sanktionsfreien Mindestsicherung auf 1200,- Euro berechtigt, und längst überfällig ist.
2.) Warum 1200,- Euro jetzt
Die von uns herangezogenen Zahlen und durchgeführten Berechnungen beruhen auf Daten aus dem Jahr 2017, und stellenweise aus dem Jahr 2018.
Mittlerweile haben wir das Jahr 2019. Danach ist unsere Forderungen dem Grunde nach schon wieder überholt, da im vergangenen Jahr, im Vergleich zum Vorjahr, alleine die Energiekosten um ca. 5 % gestiegen sind. Auch sind im letzten Jahr die Mieten nochmal kräftig gestiegen.
Würde die Erhöhung der sanktionsfreien Mindestsicherung erst im Jahr 2021 erfolgen, müsste hier nicht einen Betrag von 1200,- Euro, sondern ein Betrag von mindestens 1250,- Euro zur Debatte stehen.
Wir sollten auch die Gunst der Stunde nutzen, da im Moment Debatten über Hartz IV geführt werden, und wir mit der Erhöhung der sanktionsfreien Mindestsicherung auf 1200,- Euro, sowohl unser sozialpolitisches Profil schärfen, und auch die anderen Parteien vor uns hertreiben können.
Ob diese Debatten in zwei Jahren immer noch in dem Maß geführt werden ist fraglich.

Schlussbemerkung:
Natürlich müsste nicht nur die sanktionsfreie Mindestsicherung, sondern auch die solidarische Altersrente auf 1200,- Euro angehoben werden.
Zudem sollte der Mindestlohn auf 14,- Euro festgelegt werden, da unsere jetzige Forderung von 13,- Euro bei 45 Jahren Erwerbsarbeit dazu führt, dass danach die Rente nur knapp oberhalb der Grundsicherungsleistung liegt.
Zudem ist es in der heutigen Zeit illusorisch von einer vollständigen 45-jährigen Erwerbsbiografie auszugehen.