Hartz IV bleibt weiter Armut per Gesetz
Die Regelsätze bei Hartz IV und den anderen Grundsicherungen sollen zum 1. Januar 2017 um kümmerliche fünf Euro auf 409 Euro für Alleinstehende angehoben werden. Für Paare in einer Bedarfsgemeinschaft „steigen“ die Sätze entsprechend von 364 Euro auf 368 Euro je Leistungsberechtigten. Für Kinder bis zu 6 Jahren bleibt der Regelsatz unverändert bei 237 Euro.
Ganze zweieinhalb Jahre hat das Ministerium um Andrea Nahles gebraucht, um die Zahlen zu „berechnen“. Das Ergebnis macht deutlich: Ob CDU/FDP oder CDU/SPD — für die Hartz-IV-Betroffenen macht das keinen Unterschied. Das beschämende Kleinrechnen der notwendigen Mittel für einen menschenwürdigen Lebensunterhalt wird mit allerlei statistischen Tricks und methodischen Fehlern unverändert fortgesetzt. Angesichts der fortschreitenden Armut in Deutschland ist die geplante „Erhöhung“ somit ein Hohn für Millionen von Menschen.
Deshalb sagt die BAG Hartz IV in der LINKEN: Schluss mit der Armut per Gesetz durch Hartz. Das Hartz IV-System ist würdelos und sozial ungerecht. Hartz gehört komplett abgeschafft. Stattdessen fordern wir die Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung in Höhe von 1.050 Euro monatlich. Nur solch eine Mindestsicherung bietet einen zuverlässigen Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung sowie Respekt und Unterstützung statt Bevormundung.
Die geplante Anpassung der Hartz IV-Regelsätze im Einzelnen (ab 1.1.2017):
Regelbedarf | Bis 31.12.2016 | Ab 01.01.2017 |
RS 1 Alleinstehende/ Alleinerziehende | 404 € | 409 € |
RS 2 Partner in Bedarfsgemeinschaft | 364 € | 368 € |
RS 3 Unter 25-Jährige im Haushalt | 324 € | 327 € |
RS 6 Kinder unter 6 Jahre | 237 € | 237 € |
RS 5 Kinder von 6 bis unter 14 Jahre | 270 € | 291 € |
RS 4 Kinder 14 bis 18 Jahre | 306 € | 311 € |
Download Referentenentwurf für das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG)