Position der BAG Hartz IV der Partei DIE LINKE zur Höhe notwendiger Existenz- und Teilhabesicherung

Bundesdelegiertenkonferenz am 03./04.12.2011 in Berlin

Die Hans-Böckler-Stiftung kam bereits 2007 in einem Artikel in der Ausgabe 6/2007 von Impuls unter dem Titel „Existenzminimum ohne Orientierung“ zu dem Schluss: „Das Sozialrecht bietet keine verlässliche Definition des Existenzminimums: Der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II ist zu niedrig, für Erwerbstätige fehlt jede Untergrenze.“

Das Existenzminimum ist zum Spielball politischer Interessen geworden und die Gewährung richtet sich neben der Absicht, Löhne zu drücken, zunehmend nach Kassenlage. Dies wird deutlich, wenn man sich die Entwicklung der Grundsicherungsleistungen im SGB II und im SGB XII im Verhältnis zur Armutsrisikogrenze und anderen Bestimmungsgrößen zur Sicherung der Existenz und Teilhabe ansieht.

Die ohnehin viel zu niedrig angesetzte Grundsicherungsleistung einschließlich Kosten der Unterkunft für eine/n Alleinstehende/n stieg seit Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 bis 2011 um 6,03 %, während die Armutsrisikogrenze nach SOEP (2011 nach der Entwicklung hochgerechnet) im gleichen Zeitraum um 10,34 % und nach EU-SILC (2011 nach der Entwicklung hochgerechnet) gar um 23,63 % anstieg.

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