Soziale Sicherung

Positionspapier der BAG Hartz-IV

Mit der "New Economy" haben Schröder und Blair den "Markt" mit weniger Regeln und weniger Steuern versehen. Das wirtschaftspolitische Geschehen aus deutscher Sicht wurde zunehmend von dem Ziel beherrscht, Exportweltmeister zu bleiben. Hierzu bedurfte es langfristig einer Instrumentalisierung des Arbeitsmarktes zur Aushebelung bestehenden Arbeitsrechts und der Schaffung eines Niedriglohnsektors.

Mit der Bezeichnung "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", besser bekannt unter dem Namen "Hartz I – IV", trat am 1. Jan. 2005 für die BRD mit Hartz IV ein Gesetz in Kraft, welches die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe unter dem Leistungsniveau der Sozialhilfe zusammenfasste. In Anbetracht der Auswirkungen der Globalisierung auf die deutsche Wirtschaft und den deutschen Arbeitsmarkt sollte, so die offizielle Verlautbarung, erwerbslosen Menschen die Möglichkeit eröffnet werden, wieder in Lohn und Brot zu kommen, um an der gesellschaftlichen Entwicklung teilhaben zu können. Der offizielle Grundgedanke war, unter dem Eindruck der hohen Erwerbslosigkeit - 2005 ca. 5,5 Mio. registrierte Erwerbslose - "zu fordern und zu fördern". Bereits diese offizielle Begründung "fordern und fördern" impliziert, dass Erwerbslose ihre Situation selbst verschuldet haben, weil sie zu dumm oder zu faul oder beides sind.

Im Prinzip wurde aus dem bis dahin dreistufigen, sozialen Sicherungsmodell: Arbeitslosengeld > Arbeitslosenhilfe > Sozialhilfe ein zweistufiges Sicherungssystem: Arbeitslosengeld > Arbeitslosengeld II. Einhergehend mit der Einführung wurden die Bedürftigkeitskriterien und Zumutbarkeitsreglungen verschärft. Nach der vordergründigen Zielvorstellung ging es dem Gesetzgeber darum, die Eingliederung und Betreuung der Erwerbslosen zu verbessern, sowie Langzeiterwerbslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Tatsächlich übte diese Gesetzgebung jedoch enormen Druck nicht nur auf Erwerbslose, sondern auch auf alle Erwerbstätigen aus, was in der Folge zu unsicheren Arbeitsverhältnissen und Lohndumping führte. Dies war so gewollt und stellt den eigentlichen Zweck der Hartz-Gesetzgebung dar.

Seit der Einführung des "Hartz IV"-Gesetzes und seiner Modifizierung im Jahre 2007 ist dieses Gesetz umstritten. Während die Befürworter anmerken, die Erwerbslosenstatistik zeige, dass die Maßnahmen greifen - zur Zeit sind ca. 3,5 Mio. offiziell als erwerbslos ausgewiesen - geben die Kritiker mit Recht zu bedenken, dass Statistiken zur Arbeitslosigkeit verzerrt sind, z. B. wird ein/e Arbeitssuchende/r von einem privaten Vermittler betreut, gilt sie/er in der Statistik nicht mehr als erwerbslos, das gleiche gilt bei MAE–Maßnahmen, ABM etc. Die meisten Erwerbslosen über 58 Jahre müssen sich nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und sind somit statistisch nicht mehr erwerbslos. Eher Aufschluss über die tatsächlichen Verhältnisse gibt da die Zahl der erwerbsfähigen BezieherInnen von ALG I und ALG II Ende 2009, sie lag über 6,2 Millionen. Gleichzeitig (Oktober 2009) standen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit aber nur rund 0,3 Millionen vollwertige freie Erwerbsarbeitsplätze zur Verfügung. Ferner ist durch die Ausweitung des Niedriglohnsektors und Anstiegs der Leiharbeit zu beobachten, dass trotz zeitweise sinkender Erwerbslosenzahlen auch die Armut der Erwerbstätigen, Kinder und RentnerInnen wächst. Die Zahl der "Aufstocker", deren Einkommen nicht zur Finanzierung der Lebensverhältnisse ausreicht und sie, obwohl Vollzeit beschäftigt, zusätzlich Arbeitslosengeld II beantragen müssen, weitet sich aus, wobei auch zunehmend FreiberuflerInnen und Selbstständige den Weg zum JobCenter oder zur ArGe auf sich nehmen müssen.

Mit dem Prinzip "fordern" wird der Eindruck erweckt, Erwerbslose müssten nur genügend qualifiziert und vermittlungswillig sein, um einen Job zu erhalten. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Die wenigen, die den Absprung aus Hartz IV schaffen, verdrängen in der Regel zu schlechteren Bedingungen andere Erwerbstätige. Massenerwerbslosigkeit ist ein Dauerphänomen in Deutschland und lässt sich auch künftig nur mit Verkürzungen der Erwerbsarbeitszeit wirkungsvoll bekämpfen. Der "Aufschwung" am Arbeitsmarkt, wie er von PolitikerInnen der schwarz/roten Koalition gern propagiert wurde, war im Grunde ein statistischer Verschiebebahnhof, und das Lohnniveau der Beschäftigten ist auf dem niedrigsten Stand seit 20 Jahren.

Mit der ökonomischen Konsequenz der sinkenden Kaufkraft der Erwerbstätigen- und Erwerbslosenhaushalte, der steigenden Angst vor Arbeitsplatzverlust bei den noch in Arbeit stehenden Erwerbstätigen, wurde durch die Gesetzgebung bei den Betroffenen Existenzangst geschürt. Eine Missbrauchsdebatte sorgt bis heute dafür, dass ALG II-BezieherInnen als faule, in der sozialen Hängematte ausharrende Existenzen unter Generalverdacht stehen, als gäbe es ausreichende Stellenangebote auf dem Arbeitsmarkt.

Seit der Finanzkrise verschärft sich der Druck auf die Betroffenen durch die Regierungsparteien mit Unterstützung des größten Teils der Medien durch eine regelrechte Diffamierungskampagne, um ein Klima zu schaffen, in dem weitere Kürzungen und Sanktionierungen durchgesetzt werden können.

Wir haben einen anderen Begriff von Menschenwürde. Unserer Meinung nach hat jede und jeder Einzelne Anspruch auf eine echte Grundsicherung, einen Betrag also, der ihm/ihr ein Leben auf ausreichendem Niveau ermöglicht und der ihm/ihr unter keinerlei Umständen entzogen werden kann. So stellte auch das Bundesverfassungsgericht am 09.02.2010 fest:" Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieser Anspruch steht nicht zur Disposition."

UN Menschenrechtscharta von 1948: Artikel 22: Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Die Mindestabsicherung aller in der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft lebenden Menschen muss Teilhabe am sozio-kulturellen Leben ermöglichen. Das hierfür notwendige Einkommen hat der Gesetzgeber für Volljährige ohne Unterhaltsverpflichtung auf z.Z. 989,99 Euro/Monat festgelegt. Dieser Betrag ist nicht pfändbar, weil die Schuldnerin bzw. der Schuldner diesen Betrag zum Leben braucht. Diese Höhe liegt auch auf der Ebene der Armutsrisikogrenze gemäß EU-Standard in Deutschland (60 % des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens).

Wir fordern eine lückenlose soziale Absicherung von Geburt an, auf die jeder in Deutschland lebende Mensch einen Rechtsanspruch hat, ohne als BittstellerIn Fürsorgeleistungen beantragen zu müssen, die ausgrenzen und diskriminieren. Sie muss auch einer dringend notwendigen Neudefinition des Begriffs Arbeit gerecht werden, der sich nicht ausschließlich über Erwerbsarbeit herleiten darf. Ehrenamt, Kindererziehung, Hausarbeit, Pflege und vielen anderen unbezahlten Arbeiten muss diese Absicherung ebenso Rechnung tragen wie auch Arbeit an sich selbst.

1. Keine Armut von Kindern und Jugendlichen – Grundeinkommen für junge Menschen

Die freie Entwicklung und Entfaltung von Kindern und Jugendlichen zu mündigen, kritischen BürgerInnen ist Aufgabe der ganzen Gesellschaft und darf nicht abhängig sein vom sozialen Status der Eltern. Die schulische Bildung ist für alle Kinder und Jugendliche bis zum Abitur durchlässig zu gestalten. Bildungsstrukturen und -inhalte sollen an den Interessenlagen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet werden. Neben einer veränderten Bildungspolitik, die allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen bieten muss, ist eine finanzielle Unabhängigkeit zur freien Entwicklung und Entfaltung Vorraussetzung.

Jedem Kind und jeder bzw. jedem Jugendlichen ist die Existenz und gesellschaftliche Teilhabe durch ein Grundeinkommen abzusichern. Auf dieses Grundeinkommen für junge Menschen besteht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ein individueller Rechtsanspruch unabhängig vom Einkommen und Vermögen oder sozialen Status der Eltern oder von möglichen eigenen Einkommen und Vermögen. Dieses Grundeinkommen für junge Menschen wird allen in Deutschland lebenden Kindern und Jugendlichen gewährt. Es beträgt monatlich 500 € pro Kind/Jugendlicher/m. Diese Höhe ist entsprechend der Entwicklung der Kosten für ein Leben in Teilhabe an der Gesellschaft regelmäßig anzupassen.

Jeder junge Mensch ist der Gesellschaft gleich viel wert – ohne Unterschiede bezüglich der Herkunft oder der sozialen Stellung der Eltern. Die Absicherung der Existenz und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen ist ein vorrangiges linkes Projekt. Kinder- und Jugendarmut ist auszuschließen. Das soziokulturelle Existenzminimum für junge Menschen, welches nach unserer Auffassung bei 500 Euro liegt, ist laut Bundesverfassungsgericht steuerfrei zu stellen. Es kann auch in Form direkter Transfers garantiert werden. Die Garantie des soziokulturellen Existenzminimums eines jeden Kindes/Jugendlichen wäre mit dem Grundeinkommen für junge Menschen gesichert.

Das Kindergeld bzw. entsprechende steuerliche Freibeträge, die derzeit die höher verdienenden Eltern bevorteilen, entfallen ersatzlos. Das Grundeinkommen für junge Menschen ist zum großen Teil aus den bisher für das Kindergeld und die Steuerfreistellungen ausgegebenen Mitteln zu bestreiten. Höhere Vermögen von Kindern und Jugendlichen werden im Rahmen einer Vermögensbesteuerung zur Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben herangezogen.

2. Mindestsicherung für alle in schulischer, beruflicher und universitärer Ausbildung Befindlichen ab einem Lebensalter von 16 Jahren

Jeder und jedem schulisch Auszubildenden sowie jeder und jedem Studierenden stehen 990 Euro monatlich zur Absicherung der Existenz und Teilhabe wie auch zur Ermöglichung der Bildungsleistung zu Verfügung. Während der Zeit der Ausbildung und des Studiums wird jeder und jedem in Deutschland lebenden Auszubildenden und Studierenden eine eltern- und partnerunabhängige, also individuelle Förderung in Höhe von 990 Euro ohne Rückzahlung gewährt. Lediglich eigene Einkommen werden unter Berücksichtigung von Freibeträgen angerechnet. Der Besuch folgender Ausbildungsstätten wird analog der bisherigen BAföG-Regelung anerkannt: · Hochschulen und Universitäten · Höhere Fachschulen und Akademien · Abendschulen und Kollegs · Fach- und Fachoberschulklassen, deren Voraussetzung nicht eine abgeschlossene Berufsausbildung ist · Haupt-, Real- und Gesamtschulen (ab 10. Klasse) · Gymnasien (ab 10. Klasse) · Berufsfachschulen (ab 10. Klasse) Die Höhe der Förderung wird regelmäßig entsprechend der Entwicklung der Kosten für ein Leben in Teilhabe an der Gesellschaft dynamisiert. Das bisherige BAföG und Kindergeld entfallen. Weitergehende Wohngeldansprüche sind möglich. Höhere Vermögen von Auszubildenden und Studierenden werden im Rahmen einer Vermögensbesteuerung zur Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben herangezogen.

3. Repressions- und sanktionsfreie soziale Grundsicherung für alle Erwerbslosen und Menschen mit geringem Einkommen

Jeder und jedem Erwerbsfähigen stehen 990 Euro monatlich zur Absicherung der Existenz und Teilhabe zur Verfügung – ob nun erwerbslos, im Sabbatical oder einer anderen Form der solidarischen Arbeitzeitverkürzung. Es muss in unserer Partei ein Diskussionsprozess darüber geführt werden, ob diese Grundsicherung bedingungslos (Bedingungsloses Grundeinkommen) an alle oder nur an die Menschen gezahlt werden soll, die über kein Einkommen verfügen bzw. bei geringerem Einkommen die Differenz zur Grundsicherung erhalten (bedarfsgeprüfte Grundsicherung). Solange diese grundsätzliche Entscheidung innerhalb der Partei offen ist, fordern wir diese Grundsicherung als bedarfsgeprüft. Höhere Vermögen werden im Rahmen einer Vermögensbesteuerung zur Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben herangezogen.

 

In jedem Fall muss diese Grundsicherung individuell (weg mit dem Konstrukt Bedarfsgemeinschaft) repressions- und sanktionsfrei (kein Arbeitszwang) ausgezahlt werden. Das Unterhaltsrecht bleibt bestehen. Unterhaltsansprüche gegenüber Ehepartner/inne/n sind nachrangig. Sie gehen in Zeiten der Inanspruchnahme der Grundsicherung auf den Staat über. Personen, die Anspruch auf eine Grundsicherung haben und zugleich Unterhaltsberechtigte gegenüber Dritten sind, können auch die Grundsicherung abwählen und vom Unterhalt der Partnerin/des Partners leben, wenn dieser z. B. höher als die Grundsicherungsleistung ist.

Die Grundsicherung ist repressions- und sanktionsfrei. Das heißt, der menschen- und völkerrechtswidrige Arbeitszwang und andere erzwungene Gegenleistungen werden im Gegensatz zu neoliberalen workfare-Grundsicherungsmodellen wie z. B. Hartz IV grundsätzlich abgelehnt. Nur zumutbare Angebote an Erwerbsarbeit sind möglich. Zumutbar sind Angebote nur, wenn sie eine tarifliche oder mit einem Mindestlohn bezahlte Arbeit beinhalten, die auch nicht die Qualifikation entwertet und keine langen Arbeitswege bedeutet. Auch sind Angebote, die eine Verletzung der Gewissensfreiheit und der politischen, religiösen, kulturellen und sexuellen Orientierung beinhalten unzumutbar. Eine Pflicht oder ein Zwang zur Erwerbsarbeit besteht in Übereinstimmung mit den Menschenrechtsbestimmungen und Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation aber grundsätzlich nicht. Sämtliche Regelungen zu Sperrzeiten und Sanktionen im Sozialgesetzbuch III und Sozialgesetzbuch II werden dementsprechend ersatzlos abgeschafft.

Eine Dynamisierung der Höhe der Grundsicherung erfolgt regelmäßig entsprechend der Entwicklung der Kosten für ein Leben in Teilhabe an der Gesellschaft.

Regionale Unterschiede in den Kosten der Unterkunft werden durch ein neu zu regelndes Wohngeld ausgeglichen.

Im Gegenzug zur Einführung der repressionsfreien sozialen Grundsicherung werden sowohl Hartz IV, die Sozialhilfe als auch die finanziellen Leistungen an AsylbewerberInnen abgeschafft. AsylbewerberInnen sind in das allgemeine Grundsicherungssystem aufzunehmen.

4. Keine Armut im Alter oder bei Erwerbsminderung – Garantierte Grundrente für alle innerhalb der Gesetzlichen Rentenversicherung

Allen Menschen im Rentenalter (Renteneintritt ab dem 60. Lebensjahr frei wählbar) und vollständig erwerbsgeminderten Menschen steht eine garantierte Rente in Höhe von 990 Euro zu. Diese ist individuell garantiert und wird mit erworbenen Ansprüchen aus Erwerbsarbeit sowie eigenen weiteren Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen verrechnet. Im Bedarfsfalle sind weitergehende Wohngeldansprüche möglich. Eine Dynamisierung der Höhe des individuell garantierten Grundsockels erfolgt regelmäßig entsprechend der Entwicklung der Kosten für ein Leben in Teilhabe an der Gesellschaft. Der Grundsockel ist innerhalb der Gesetzlichen Rentenversicherung, welche zu einer Bürgerversicherung, in der alle Einkommensarten ohne Begrenzung einbezogen werden, bei gleichzeitiger Deckelung des Rentenhöchstbetrages, ausgebaut werden soll, zu gewährleisten. Höhere Vermögen von Rentenbezieherinnen und -bezieher werden im Rahmen einer Vermögensbesteuerung zur Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben herangezogen.

5. Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns und Abschaffung von Leiharbeit

Von Arbeit muss man leben können. Wir brauchen in Deutschland endlich einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn.

Selbst Vollzeitarbeit schützt nicht vor Armut. Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung arbeiten 32 % aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland im Niedriglohnbereich. Mehr als 7,7 Millionen Beschäftigte beziehen also weniger als 60 % des durchschnittlichen Bruttolohns. Ein Armutszeugnis für unser Land. Deshalb brauchen wir Mindestlöhne.

Bei Beibehaltung der jetzigen Zuverdienstregelung muss die Höhe des Mindestlohns bei mindestens 12 Euro liegen, um zu verhindern, dass auch künftig Vollzeitbeschäftigte Transferleistungen beantragen müssen.

Leiharbeit ist abzuschaffen. Leiharbeit schafft keine neuen Jobs. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter erledigen Arbeit, die in den Unternehmen ohnehin anfällt. Das IAB hat belegt, dass in rund einem Viertel aller Entleihbetriebe Leiharbeit reguläre Beschäftigung verdrängt. Die jüngste Betriebsrätebefragung des Wirtschafts- und Sozialwissen-schaftlichen Instituts (WSI) kommt zu demselben Ergebnis. Auch für das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) deutet vieles darauf hin, dass Leiharbeit reguläre Jobs verdrängt.

Für gleiche Arbeit ist gleicher Lohn zu zahlen. Dies gilt auch für die Bereiche, in denen noch unterschiedliche Ost/West-Löhne gezahlt werden. UN Menschenrechtscharta von 1948: Artikel 23 P.2: Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.