Bundespolitische Anfragen
Beistände bei Amtsterminen trotz COVID-19 möglich
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass einzelne Jobcenter wegen der Covid-19-Situaation Leistungsbeziehenden untersagen, sich bei Meldeterminen von Beiständen begleiten zu lassen, und hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen für rechtmäßig trotz des Rechts auf einen Beistand gern. § 13 Abs. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch?
Die Antwort:
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Nach § 13 Absatz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch kann ein Leistungsbezieher bzw. eine Leistungsbezieherin zur Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Zu beachten sind aufgrund des Corona-Virus SARS-CoV-2 die derzeit geltenden Schutz- und Hygienevorschriften der Länder.