Kommunalpolitische Anfragen

Teilhabe - und Integrationsgesetz – Auswirkungen der Gesetzesänderung 2019

Fraktion DIE LINKE im Städteregionstag Aachen

Hiermit beantragen wir, das oben angegebene Thema in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandelam26.Juni2019 aufzunehmen. Hierbei bitten wir um einen Sachstand, welche finanziellen Mittel die Städteregion in Folge der beabsichtigten Änderungen des Teilhabe-und Integrationsgesetzes NRW erhalten wird, und wie diese am besten zum Zweck der Integration von geflüchteten Menschen und anderer ZuwandererInnen verwendet werden können.

Begründung:

Das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe-undIntegrationsgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes gebilligt,um die Kommunen bei den Herausforderungen der Integration der geflüchteten Menschen weiter zuentlasten. Mit der vorgesehenen Regelung soll die Rechtsgrundlage zur Verteilung derIntegrationspauschale des Bundes in Höhe von 432,8 Millionen Euro an die 396 Gemeindenund die31 Kreise (einschließlich Städteregion Aachen) in Nordrhein-Westfalen in 2019 geschaffen werden.Bei der Verteilung der Integrationspauschale sollen nun auch die Kreise inklusive StädteregionAachen mit einbezogen werden. Diese wurden bislang beider Weiterreichung der Bundesmittel nichtberücksichtigt. Die Kreise übernehmen für den kreisangehörigen Raum–entsprechend zu denkreisfreien Städten–überörtlich zu finanzierende, aber auch direkt wirkendeIntegrationsmaßnahmen, vor allem in den Bereichen Jugend, Soziales, Schule und Jobcenter.

Landespolitische Anfragen

Teilhabe - und Integrationsgesetz – Auswirkungen der Gesetzesänderung 2019

Fraktion DIE LINKE im Städteregionstag Aachen

Hiermit beantragen wir, das oben angegebene Thema in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandelam26.Juni2019 aufzunehmen. Hierbei bitten wir um einen Sachstand, welche finanziellen Mittel die Städteregion in Folge der beabsichtigten Änderungen des Teilhabe-und Integrationsgesetzes NRW erhalten wird, und wie diese am besten zum Zweck der Integration von geflüchteten Menschen und anderer ZuwandererInnen verwendet werden können.

Begründung:

Das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe-undIntegrationsgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes gebilligt,um die Kommunen bei den Herausforderungen der Integration der geflüchteten Menschen weiter zuentlasten. Mit der vorgesehenen Regelung soll die Rechtsgrundlage zur Verteilung derIntegrationspauschale des Bundes in Höhe von 432,8 Millionen Euro an die 396 Gemeindenund die31 Kreise (einschließlich Städteregion Aachen) in Nordrhein-Westfalen in 2019 geschaffen werden.Bei der Verteilung der Integrationspauschale sollen nun auch die Kreise inklusive StädteregionAachen mit einbezogen werden. Diese wurden bislang beider Weiterreichung der Bundesmittel nichtberücksichtigt. Die Kreise übernehmen für den kreisangehörigen Raum–entsprechend zu denkreisfreien Städten–überörtlich zu finanzierende, aber auch direkt wirkendeIntegrationsmaßnahmen, vor allem in den Bereichen Jugend, Soziales, Schule und Jobcenter.

Bundespolitische Anfragen

Teilhabe - und Integrationsgesetz – Auswirkungen der Gesetzesänderung 2019

Fraktion DIE LINKE im Städteregionstag Aachen

Hiermit beantragen wir, das oben angegebene Thema in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandelam26.Juni2019 aufzunehmen. Hierbei bitten wir um einen Sachstand, welche finanziellen Mittel die Städteregion in Folge der beabsichtigten Änderungen des Teilhabe-und Integrationsgesetzes NRW erhalten wird, und wie diese am besten zum Zweck der Integration von geflüchteten Menschen und anderer ZuwandererInnen verwendet werden können.

Begründung:

Das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe-undIntegrationsgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes gebilligt,um die Kommunen bei den Herausforderungen der Integration der geflüchteten Menschen weiter zuentlasten. Mit der vorgesehenen Regelung soll die Rechtsgrundlage zur Verteilung derIntegrationspauschale des Bundes in Höhe von 432,8 Millionen Euro an die 396 Gemeindenund die31 Kreise (einschließlich Städteregion Aachen) in Nordrhein-Westfalen in 2019 geschaffen werden.Bei der Verteilung der Integrationspauschale sollen nun auch die Kreise inklusive StädteregionAachen mit einbezogen werden. Diese wurden bislang beider Weiterreichung der Bundesmittel nichtberücksichtigt. Die Kreise übernehmen für den kreisangehörigen Raum–entsprechend zu denkreisfreien Städten–überörtlich zu finanzierende, aber auch direkt wirkendeIntegrationsmaßnahmen, vor allem in den Bereichen Jugend, Soziales, Schule und Jobcenter.

Wichtig

Wenn ihr Kommunal-Landes- oder Bundespolitische Anfragen zumThema

Hartz IV habt könnt ihr diese uns gerne unter   politischeanfragen@bag-hartz-iv.de zur Vergügung stellen.