Kommunalpolitische Anfragen
Vorstellen des sogenannten Schlüssigen Konzeptes als Grundlage des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels
Für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am 15. Februar 2018 beantragt die Fraktion DIE LINKE die Aufnahme des o.a. Themas auf die Tagesordnung. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes bitten wir um das Vorstellen des Schlüssigen Konzeptes, welches durch das Unternehmen Analyse & Konzepte für die Städteregion Aachen erstellt worden ist.
Begründung: Der Städteregionsausschuss hatte am 29. Juni 2017 beschlossen, als Grundlage für die Bestimmung angemessener Unterkunftskosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) einen neuen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung extern erarbeiten zu lassen. Der Auftrag wurde an die Firma Analyse & Konzepte aus Hamburg vergeben. Die Bestimmung der Angemessenheit im Bereich der Kosten der Unterkunft hat nicht unbeträchtliche Auswirkungen auf die über 28.000 Bedarfsgemeinschaften, die es aktuell allein im Bereich der Grundsicherung nach SGB II in der Städteregion Aachen gib
Antwort:
Sachlage:Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 19.01.2018 beantragt die FraktionDIE LINKE, das neue „Schlüssige Konzept“, das gemäß Beschlussfassung des Städte-regionsausschusses vom 29.06.2017 (siehe hierzu Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0311)erneut von der Firma Analyse & Konzepte erstellt werden soll, in der Sitzung desAusschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am15.02. 2018 vorzustellen.Hierzu teilt die Verwaltung nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer mit, dass dieumfangreichen Erhebungen und Vorarbeiten zwischenzeitlich abgeschlossen sindund derzeit der Endbericht erstellt wird, der den Konzeptansatz und die Vorgehens-weise kleinschrittig beschreibt und die Ergebnisse dokumentiert. Es ist unwahr-scheinlich, dass dieser in seiner Endfassung bereits zum Sitzungstermin vorliegt.Ebenso kann aus terminlichen Gründen kein Vertreter des beauftragten Unterneh-mens an der nächsten Ausschusssitzung teilnehmen.
Die Verwaltung wird daher für die Sitzung am 27.06. 2018 einen Vertreter der FirmaAnalyse & Konzepte aus Hamburg einladen, der das von ihr erstellte Konzept zurErmittlung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft in der Grundsicherung für Ar-beitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) für die StädteRegion Aachen vor-stellen und darüber hinausgehende Fragen gerne beantworten wird. Dabei soll auchauf der Grundlage der durch die jetzige Erhebung gewonnenen Erkenntnisse erneutauf die Fragestellungen eingegangen werden, die durch die Städteregionstagsfrak-tionen SPD, FDP und DIE LINKE mit ihrem Antrag vom 04.04.2017 aufgeworfen wor-den sind (siehe hierzu auch Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0308).Da sich abzeichnet, dass die Angemessenheitsrichtwerte durchweg über den aktuellals abstrakt angemessen angesehenen Brutto-Kaltmieten liegen werden, wird dieVerwaltung die neuen Werte umgehend nach Eingang und Prüfung des Endberichtsin Kraft setzen
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Landespolitische Anfragen
Vorstellen des sogenannten Schlüssigen Konzeptes als Grundlage des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels
Für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am 15. Februar 2018 beantragt die Fraktion DIE LINKE die Aufnahme des o.a. Themas auf die Tagesordnung. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes bitten wir um das Vorstellen des Schlüssigen Konzeptes, welches durch das Unternehmen Analyse & Konzepte für die Städteregion Aachen erstellt worden ist.
Begründung: Der Städteregionsausschuss hatte am 29. Juni 2017 beschlossen, als Grundlage für die Bestimmung angemessener Unterkunftskosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) einen neuen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung extern erarbeiten zu lassen. Der Auftrag wurde an die Firma Analyse & Konzepte aus Hamburg vergeben. Die Bestimmung der Angemessenheit im Bereich der Kosten der Unterkunft hat nicht unbeträchtliche Auswirkungen auf die über 28.000 Bedarfsgemeinschaften, die es aktuell allein im Bereich der Grundsicherung nach SGB II in der Städteregion Aachen gib
Antwort:
Sachlage:Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 19.01.2018 beantragt die FraktionDIE LINKE, das neue „Schlüssige Konzept“, das gemäß Beschlussfassung des Städte-regionsausschusses vom 29.06.2017 (siehe hierzu Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0311)erneut von der Firma Analyse & Konzepte erstellt werden soll, in der Sitzung desAusschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am15.02. 2018 vorzustellen.Hierzu teilt die Verwaltung nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer mit, dass dieumfangreichen Erhebungen und Vorarbeiten zwischenzeitlich abgeschlossen sindund derzeit der Endbericht erstellt wird, der den Konzeptansatz und die Vorgehens-weise kleinschrittig beschreibt und die Ergebnisse dokumentiert. Es ist unwahr-scheinlich, dass dieser in seiner Endfassung bereits zum Sitzungstermin vorliegt.Ebenso kann aus terminlichen Gründen kein Vertreter des beauftragten Unterneh-mens an der nächsten Ausschusssitzung teilnehmen.
Die Verwaltung wird daher für die Sitzung am 27.06. 2018 einen Vertreter der FirmaAnalyse & Konzepte aus Hamburg einladen, der das von ihr erstellte Konzept zurErmittlung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft in der Grundsicherung für Ar-beitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) für die StädteRegion Aachen vor-stellen und darüber hinausgehende Fragen gerne beantworten wird. Dabei soll auchauf der Grundlage der durch die jetzige Erhebung gewonnenen Erkenntnisse erneutauf die Fragestellungen eingegangen werden, die durch die Städteregionstagsfrak-tionen SPD, FDP und DIE LINKE mit ihrem Antrag vom 04.04.2017 aufgeworfen wor-den sind (siehe hierzu auch Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0308).Da sich abzeichnet, dass die Angemessenheitsrichtwerte durchweg über den aktuellals abstrakt angemessen angesehenen Brutto-Kaltmieten liegen werden, wird dieVerwaltung die neuen Werte umgehend nach Eingang und Prüfung des Endberichtsin Kraft setzen
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Bundespolitische Anfragen
Vorstellen des sogenannten Schlüssigen Konzeptes als Grundlage des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels
Für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am 15. Februar 2018 beantragt die Fraktion DIE LINKE die Aufnahme des o.a. Themas auf die Tagesordnung. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes bitten wir um das Vorstellen des Schlüssigen Konzeptes, welches durch das Unternehmen Analyse & Konzepte für die Städteregion Aachen erstellt worden ist.
Begründung: Der Städteregionsausschuss hatte am 29. Juni 2017 beschlossen, als Grundlage für die Bestimmung angemessener Unterkunftskosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) einen neuen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung extern erarbeiten zu lassen. Der Auftrag wurde an die Firma Analyse & Konzepte aus Hamburg vergeben. Die Bestimmung der Angemessenheit im Bereich der Kosten der Unterkunft hat nicht unbeträchtliche Auswirkungen auf die über 28.000 Bedarfsgemeinschaften, die es aktuell allein im Bereich der Grundsicherung nach SGB II in der Städteregion Aachen gib
Antwort:
Sachlage:Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 19.01.2018 beantragt die FraktionDIE LINKE, das neue „Schlüssige Konzept“, das gemäß Beschlussfassung des Städte-regionsausschusses vom 29.06.2017 (siehe hierzu Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0311)erneut von der Firma Analyse & Konzepte erstellt werden soll, in der Sitzung desAusschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am15.02. 2018 vorzustellen.Hierzu teilt die Verwaltung nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer mit, dass dieumfangreichen Erhebungen und Vorarbeiten zwischenzeitlich abgeschlossen sindund derzeit der Endbericht erstellt wird, der den Konzeptansatz und die Vorgehens-weise kleinschrittig beschreibt und die Ergebnisse dokumentiert. Es ist unwahr-scheinlich, dass dieser in seiner Endfassung bereits zum Sitzungstermin vorliegt.Ebenso kann aus terminlichen Gründen kein Vertreter des beauftragten Unterneh-mens an der nächsten Ausschusssitzung teilnehmen.
Die Verwaltung wird daher für die Sitzung am 27.06. 2018 einen Vertreter der FirmaAnalyse & Konzepte aus Hamburg einladen, der das von ihr erstellte Konzept zurErmittlung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft in der Grundsicherung für Ar-beitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) für die StädteRegion Aachen vor-stellen und darüber hinausgehende Fragen gerne beantworten wird. Dabei soll auchauf der Grundlage der durch die jetzige Erhebung gewonnenen Erkenntnisse erneutauf die Fragestellungen eingegangen werden, die durch die Städteregionstagsfrak-tionen SPD, FDP und DIE LINKE mit ihrem Antrag vom 04.04.2017 aufgeworfen wor-den sind (siehe hierzu auch Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0308).Da sich abzeichnet, dass die Angemessenheitsrichtwerte durchweg über den aktuellals abstrakt angemessen angesehenen Brutto-Kaltmieten liegen werden, wird dieVerwaltung die neuen Werte umgehend nach Eingang und Prüfung des Endberichtsin Kraft setzen
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Hartz IV habt könnt ihr diese uns gerne unter politischeanfragen@bag-hartz-iv.de zur Vergügung stellen.