BSG: Bei Hartz IV Sanktionen keine Mithaftung der Familie 29. Mai 2013

Mit seinem Urteil vom 23.05.2013 unter dem Az. B 4 AS 67/12 R fällte das Bundessozialgericht (BSG) ein sehr wichtiges Urteil für Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens eine Person von einer Hartz IV Sanktion betroffen ist. In seiner Entscheidung schloss das BSG die Mithaftung der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für das Fehlverhalten eines Angehörigen aus. mehr lesen