Bundestag beschließt verfassungswidrige Asylrechtsverschärfung

Pressemitteilung Elke Reinke, Sprecherin der BAG Hartz IV der Partei DIE LINKE - Heute verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Koalition ein umfangreiches Gesetzespaket zum Asylverfahren, hierunter auch eine massive Veränderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Heute verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Koalition ein umfangreiches Gesetzespaket zum Asylverfahren, hierunter auch eine massive Veränderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Elke Reinke, Sprecherin der BAG Hartz IV der Partei DIE LINKE erklärt hierzu: „Die wohlmeinenden Worte der Bundeskanzlerin in der Flüchtlingsfrage werden mit diesem Gesetzespaket Lügen gestraft. Menschen, die aus sogenannten sicheren Drittstaaten kommen, sowie Flüchtlinge, die nach den Dublin-Verordnungen in anderen Ländern ihre Asylanträge stellen müssen, sind künftig verpflichtet, bis zur Ablehnung ihres Asylantrages und bis zur Abschiebung, im Erstaufnahmelager zu verbleiben. Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes sind innerhalb einer Woche zu stellen. Wie problematisch das für Flüchtlinge ist, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, kann man sich vorstellen, wenn man sich vor Augen hält, dass viele Flüchtlinge zum Beispiel in Berlin mehrere Tage anstehen müssen, um überhaupt registriert zu werden. Zudem schiebt ein Antrag auf Rechtsschutz die Anordnung zur Abschiebung nicht auf.“

Elke Reinke weiter: „Diese Kasernierung, geplant als Internierungslager im Niemandsland an unseren Außengrenzen, entspricht ebenso wenig der Menschenwürde entsprechend unserem Grundgesetz wie die Regelung, dass diese Menschen nach Ablehnung ihres Asylantrages keine Leistungen mehr nach den §§ 2, 3 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten, sondern nur noch die notdürftigste Versorgung als Sachleistungen oder in Form von Gutscheinen. Das Bundesverfassungsgericht wird auch dieses als Abschreckung gedachte Gesetz wieder als verfassungswidrig einstufen, wie im Asylrecht bereits mehrfach in den letzten Jahren. Der Leitsatz des Bundesverfassungsgerichts hierzu lautet: ‚Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.’ Eine zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hilft den vielen Flüchtlingen, die in nächster Zeit unter dieser menschenunwürdigen Behandlung leiden werden, herzlich wenig. Die BAG Hartz IV der LINKEN lehnt diese Sonderbehandlung strikt ab. Für uns gibt es keine Menschen zweiter oder dritter Klasse. Eine Behandlung von Menschen noch unterhalb der unerträglichen Regelungen der Hartz IV - Gesetzgebung ist nicht hinnehmbar. Der Bundesrat wird hoffentlich diesem erneuten Verfassungsbruch morgen eine Absage erteilen.“

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