Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose: Pro-Kopf-Budget sinkt
(o-ton) Die Bundesregierung hat die Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bei Menschen im „Hartz IV“-System zuletzt massiv zurückgefahren. Die Sparmaßnahmen sind jedoch keine logische Konsequenz des Aufschwungs am Arbeitsmarkt. Wie unverhältnismäßig reduziert wird, zeigt der Blick auf die Entwicklung der Pro-Kopf-Budgets.
Seit 2010 reduziert die Bundesregierung die Gelder für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bei Menschen im “Hartz IV“-System. Jahr für Jahr sieht der Bundeshaushalt weniger Sollausgaben für die so genannten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vor.
Die Regierung erklärt ihren Sparkurs mit der guten Arbeitsmarktlage. Bei rückläufigen Arbeitslosenzahlen sei eine Reduktion der Mittel nur logisch. Doch werden hier tatsächlich nur Gelder eingespart, die ohnehin nicht mehr gebraucht werden? Ein Blick auf die Pro-Kopf-Budgets bringt Klarheit.
Pro-Kopf-Budget 2013: Minus 28 Prozent im Vergleich zu 2008
Im laufenden Jahr 2013 erwartet die Bundesregierung durchschnittlich 4,23 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Sie beziehen „Hartz IV“-Leistungen und sind im erwerbsfähigen Alter, daher kommen sie grundsätzlich für eine Förderung infrage. Für diesen Personenkreis sind im Bundeshaushalt 2013 3,9 Milliarden Euro für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eingeplant. Pro Kopf ergibt das ein Budget von 922 Euro..http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-original/arbeitsmarktpolitik-fur-langzeitarbeitslose-pro-kopf-budget-sinkt
