Schluss mit den rechtswidrigen Sanktionen. Für eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 1.050 Euro

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Erklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der Partei DIE LINKE

 

Am 1. Oktober wird der Bundestag über die Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu drei Anträgen der Oppositionsparteien abstimmen. 

 

  1. Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (Antrag DIE LINKE – Drucksache 18/1115
  2. Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV (Antrag DIE LINKE – Drucksache 18/3549)
  3. Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt (Antrag Bündnis 90/Die Grünen – Drucksache 18/1963) 

Die Beschlussempfehlung des von CDU/CSU und SPD dominierten Ausschusses zu den Anträgen lautet natürlich in allen Fällen, diese abzulehnen. Gerade einmal 45 Minuten sind zur Debatte für alle 3 Anträge vorgesehen. So ist sichergestellt, dass die breite Öffentlichkeit kaum etwas darüber erfährt, dass Millionen Menschen in Deutschland unter dem rigiden Unrechtssystem Hartz IV, insbesondere unter dem Repressionsinstrument der Sanktionen leiden und von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sind. Seit dem Mindestlohnflickenteppich gelten die von Hartz IV Betroffenen sogar ganz offiziell als Menschen 2. Klasse, da der Mindestlohn nach diesem Gesetz für jede und jeden gilt, Langzeiterwerbslose hiervon jedoch ausgeschlossen sind. 

Die aufgrund der Empfehlungen zu erwartenden Ablehnungen zeigen zum wiederholten Male, dass den Regierungsparteien das Grundgesetz ein lästiger Geburtsfehler unserer Republik ist, das nach Belieben verbogen werden kann. Wurden bereits die festgelegten Regelsätze vom Verfassungsgericht verworfen, so steht in Kürze die nächste Entscheidung gegen die Bundesregierung an. Die 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha unter Vorsitz des ehemaligen Bundestagsabgeordneten der LINKEN, Jens Petermann hat die Klage eines Thüringer Betroffenen dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. (AZ: S 15 AS 5157/14). Die Kammer stellte die Unvereinbarkeit von SGB II-Sanktionen mit dem Grundgesetz fest. Dem schloss sich nun das Sozialgericht Dresden an (Az: S 20 AS 1507/14) Das SG Dresden ist der Ansicht, dass eine 100% - Sanktionierung grundsätzlich verfassungswidrig sei. 

Wir fordern eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 1.050 Euro für alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden bedürftigen Menschen. Nur so wird eine menschenwürdige Existenz und gesellschaftliche Teilhabe sicher gestellt.

Des Weiteren fordern wir die Bundesregierung auf, endlich Schluss mit der gegen das Grundgesetz verstoßenden Sondergesetzgebung zu machen.

 

GG Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.